Clara Licht
Clara Licht ist studierte Wirtschaftsjuristin und seit 2015 Teil des Teams von Heldt Zülch. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen primär in den Bereichen des Medienrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts.
Einer der Kernbereiche von Frau Licht ist das Fotorecht als Teilgebiet des Urheberrechts. Hier ist sie seit Jahren Ansprechpartnerin für eine Vielzahl von Mandant*innen und unterstützt diese unter anderem bei der Ausgestaltung von Verträgen und steht gemeinsam mit Dr. Heiner Heldt für Fragen rund um die Einräumung von Lizenzen, in Bezug auf Persönlichkeitsrechte der Fotograf*innen oder den Umfang von Nutzungsrechten zur Verfügung. Zudem handelt es sich bei vielen Mandant*innen der Kanzlei um Fotograf*innen, die sich immer wieder mit unerlaubten Nutzungen ihrer Werke konfrontiert sehen. Ob und inwieweit gegen solche Nutzungen vorgegangen werden kann, ist vielen Urheber*innen nicht klar. Auch hier steht Frau Licht beratend und unterstützend zur Seite und konnte gemeinsam mit Herrn Dr. Heldt bereits zahlreiche Fälle zu einem erfolgreichen Abschluss führen.
Im Bereich des Datenschutzrechts befasst sich Frau Licht unter anderem mit der Erstellung von individuellen, auf die Auftraggeber*innen zugeschnittenen Datenschutzerklärungen sowie mit Aufträgen zur Prüfung von bereits vorhandenen Datenschutzerklärungen auf Unternehmenswebseiten vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die vielfältigen Möglichkeiten, die die Digitalisierung und unser Informationszeitalter mit sich bringen, führen leider auch zu neuen Problemen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Frau Licht stellt daher eine Schnittstelle verschiedener Rechtsbereiche dar: die Unterstützung von Personen, die Betroffene von Datenschutz- und/oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen geworden sind. Die Möglichkeiten einer solchen Verletzung sind vielfältig und reichen von der unerlaubten Verarbeitung personenbezogener Daten durch unerwünschte E-Mail-Werbung, über die unzulässige Veröffentlichung von Fotografien, die die Betroffenen abbilden, bis hin zu der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Auch in dieser komplexen Materie werden die Betroffenen nicht alleingelassen, sondern bei der Durchsetzung ihrer Rechte begleitet und unterstützt.