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Mit ihren Schreiben mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für ihre Mandanten aus der Musik- und Unterhaltungsindustrie ab. Waldorf Frommer vertritt unter anderem die folgenden Unternehmen:

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH
  • SONY Entertainment Germany GmbH

Der Empfänger des Briefes der Kanzlei soll angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Der Vorwurf: Über eine Internet-Tauschbörse sollen Filme, Musik oder Hörspiele zum Herunterladen angeboten worden sein.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird nun

  1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie
  2. die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Sowohl für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch für die Zahlung werden Fristen gesetzt und es wird damit gedroht, Klage einzureichen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

Haftet der Empfänger des Schreibens?

In der Abmahnung wirft Waldorf Frommer dem Empfänger des Schreibens vor, dass dieser als Täter haften würde. Aber stimmt das auch?

Es stimmt, wenn Sie als Empfänger des Schreibens deren Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen haben.

In vielen Fällen stimmt diese Anschuldigung jedoch nicht. Denn eine Haftung als Täter scheidet für den Inhaber des Internetanschlusses jedenfalls dann aus, wenn nicht er, sondern ein anderer Nutzer des Anschlusses für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Wenn dieser Mitbenutzer volljährig ist, trifft den Anschlussinhaber auch keine Pflicht, den Mitbenutzer seines Anschlusses zu belehren oder zu überwachen (BGH, Urteil vom 8.1.2014, AZ.: I ZR 169/12 – BEARSHARE). Auch wenn minderjährige Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben, haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich nicht, wenn er die Kinder vorher darüber aufgeklärt hat, dass sie den illegalen Download von Musik, Filmen und/oder Serien (sog. illegales „Filesharing“) nicht durchführen dürfen (BGH, Urteil vom 12.11.2012, AZ.: I ZR 74/12 – Morpheus).

Was sollten Sie tun?

Für alle Abmahn-Fälle gilt:

  1. Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und in Ruhe durch.
  2. Überlegen Sie, ob und wie es zu der Rechtsverletzung kommen konnte.
  3. Unterzeichnen Sie keine Vereinbarungen über irgendwelche Zahlungen.
  4. Überlegen Sie auch gut, ob Sie die von den Abmahnenden vorgeschlagene Unterlassungserklärung unterzeichnen wollen. In vielen Fällen gehen diese vorgeschlagenen Erklärungen über das hinaus, was Sie tatsächlich erklären müssen.
  5. In vielen Fällen sollte eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgegeben werden. Im Internet gibt es Vorschläge für solche „modifizierten Unterlassungserklärungen“. Diese werden jedoch nur zufällig Ihren konkreten Fall richtig erfassen.

Was können wir für Sie tun?

Wir besprechen mit Ihnen die genauen Gegebenheiten des Falles: Wie konnte es zu der angeblichen Verletzung kommen? Wer ist für die Verletzung verantwortlich? Soweit dies erforderlich ist, erstellen wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung speziell für Ihren Fall. Wir korrespondieren mit Waldorf Frommer für Sie. Durch die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung vermeiden wir zudem ein Gerichtsverfahren über den Unterlassungsanspruch.

Ob und in welcher Höhe Sie Zahlungen leisten müssen, besprechen wir ebenfalls gemeinsam. Es gibt Fallkonstellationen, in denen wir vollständig von der Zahlung abraten. In anderen Fällen halten wir es für sinnvoll, mit der Gegenseite über eine mögliche Einigung zu verhandeln. Die Umstände Ihres konkreten Falles entscheiden über das Vorgehen. Aufgrund der vielen Fälle, die wir in diesem Bereich bereits bearbeitet haben, können wir Sie zielführend beraten.

Was kostet die Beratung?

Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass Rechtsschutzversicherungen die Übernahme der Kosten häufig verweigern, weil die Versicherungsbedingungen Fälle im Urheberrecht ausschließen.
Wir können Ihnen unsere außergerichtliche Beratung gegen die Zahlung eines pauschalen Honorars anbieten. Das macht die Kosten für Sie überschaubar und transparent.

Rufen Sie uns gerne an bei Waldorf Frommer Abmahnung:

Ihr Anwalt für Urheberrecht in Lüneburg: 04131 – 22 14 911

Ihr Anwalt für Urheberrecht in Hamburg: 040 – 37 15 77

oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@heldt-zuelch.de