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Mit ihren Schreiben mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für ihre Mandanten aus der Musik- und Unterhaltungsindustrie ab. Waldorf Frommer vertritt unter anderem die folgenden Unternehmen:

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH
  • SONY Entertainment Germany GmbH

Der Empfänger des Briefes der Kanzlei soll angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Der Vorwurf: Über eine Internet-Tauschbörse sollen Filme, Musik oder Hörspiele zum Herunterladen angeboten worden sein.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird nun

  1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie
  2. die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Sowohl für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch für die Zahlung werden Fristen gesetzt und es wird damit gedroht, Klage einzureichen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

Haftet der Empfänger des Schreibens?

In der Abmahnung wirft Waldorf Frommer dem Empfänger des Schreibens vor, dass dieser als Täter haften würde. Aber stimmt das auch?

Es stimmt, wenn Sie als Empfänger des Schreibens deren Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen haben.

In vielen Fällen stimmt diese Anschuldigung jedoch nicht. Denn eine Haftung als Täter scheidet für den Inhaber des Internetanschlusses jedenfalls dann aus, wenn nicht er, sondern ein anderer Nutzer des Anschlusses für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Wenn dieser Mitbenutzer volljährig ist, trifft den Anschlussinhaber auch keine Pflicht, den Mitbenutzer seines Anschlusses zu belehren oder zu überwachen (BGH, Urteil vom 8.1.2014, AZ.: I ZR 169/12 – BEARSHARE). Auch wenn minderjährige Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben, haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich nicht, wenn er die Kinder vorher darüber aufgeklärt hat, dass sie den illegalen Download von Musik, Filmen und/oder Serien (sog. illegales „Filesharing“) nicht durchführen dürfen (BGH, Urteil vom 12.11.2012, AZ.: I ZR 74/12 – Morpheus).

Was sollten Sie tun?

Für alle Abmahn-Fälle gilt:

  1. Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und in Ruhe durch.
  2. Überlegen Sie, ob und wie es zu der Rechtsverletzung kommen konnte.
  3. Unterzeichnen Sie keine Vereinbarungen über irgendwelche Zahlungen.
  4. Überlegen Sie auch gut, ob Sie die von den Abmahnenden vorgeschlagene Unterlassungserklärung unterzeichnen wollen. In vielen Fällen gehen diese vorgeschlagenen Erklärungen über das hinaus, was Sie tatsächlich erklären müssen.
  5. In vielen Fällen sollte eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgegeben werden. Im Internet gibt es Vorschläge für solche „modifizierten Unterlassungserklärungen“. Diese werden jedoch nur zufällig Ihren konkreten Fall richtig erfassen.

Was können wir für Sie tun?

Wir besprechen mit Ihnen die genauen Gegebenheiten des Falles: Wie konnte es zu der angeblichen Verletzung kommen? Wer ist für die Verletzung verantwortlich? Soweit dies erforderlich ist, erstellen wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung speziell für Ihren Fall. Wir korrespondieren mit Waldorf Frommer für Sie. Durch die Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung vermeiden wir zudem ein Gerichtsverfahren über den Unterlassungsanspruch.

Ob und in welcher Höhe Sie Zahlungen leisten müssen, besprechen wir ebenfalls gemeinsam. Es gibt Fallkonstellationen, in denen wir vollständig von der Zahlung abraten. In anderen Fällen halten wir es für sinnvoll, mit der Gegenseite über eine mögliche Einigung zu verhandeln. Die Umstände Ihres konkreten Falles entscheiden über das Vorgehen. Aufgrund der vielen Fälle, die wir in diesem Bereich bereits bearbeitet haben, können wir Sie zielführend beraten.

Was kostet die Beratung?

Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass Rechtsschutzversicherungen die Übernahme der Kosten häufig verweigern, weil die Versicherungsbedingungen Fälle im Urheberrecht ausschließen.
Wir können Ihnen unsere außergerichtliche Beratung gegen die Zahlung eines pauschalen Honorars anbieten. Das macht die Kosten für Sie überschaubar und transparent.

Rufen Sie uns gerne an bei Waldorf Frommer Abmahnung:

Ihr Anwalt für Urheberrecht in Lüneburg: 04131 – 22 14 911

Ihr Anwalt für Urheberrecht in Hamburg: 040 – 37 15 77

oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@heldt-zuelch.de

Erneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH & Co. KG ab. Es geht um eine angebliche Verletzung im Urheberrecht und betrifft den Film „Freerunner“. Angeblich soll von dem Adressaten der Abmahnung der Film „Freerunner“ unberechtigt über Tauschbörsen im Internet (im konkreten Fall: BitTorrent) zum Download angeboten worden sein. Durch dieses Anbieten sollen die Urheberrechte der Tiberius Film GmbH & Co. KG verletzt worden sein.

In der Abmahnung verlangt Waldorf Frommer für seine Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und außerdem die Zahlung von € 956,00.

Was sollte man nicht machen

Wir vertreten aktuell eine Mandantin aus Uelzen bezüglich dieser Abmahnung. Dabei zeigt sich, dass es vermieden werden sollte, ohne vorherige Rechtsberatung mit der Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen. Es werden so Äußerungen vermieden, die eine spätere Rechtsvertretung erheblich erschweren. Wir raten unseren Mandanten daher davon ab, direkt mit Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen.

Unterlassungserklärung sorgfältig prüfen

Selbst, wenn feststeht, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung von dem Internetanschluss des Abmahnungsempfängers begangen wurde, ist genau zu prüfen, ob die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorgelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden sollte. In dem uns vorliegenden Fall haben wir unserer Mandantin davon abgeraten. Entscheidend ist, dass mit der Unterlassungserklärung ein Vertrag geschlossen wird und dieser Vertrag nicht über den Inhalt hinausgehen sollte, der erforderlich, um die Rechtsverletzung auszuräumen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing für das Werk „Freerunner“ erhalten haben, können Sie uns kontaktieren. Gerne beraten wir auch Sie, ob und gegebenenfalls wie auf die Abmahnung zu reagieren ist.

Frist beachten!

Keinesfalls sollten Sie die von Waldorf Frommer Rechtsanwälte gesetzte Frist ohne weitere Prüfung verstreichen lassen. Uns sind einige Fälle bekannt, in denen von Waldorf Frommer einstweilige Verfügungen gegen den Abgemahnten bei Gericht beantragt und dort auch erlassen wurden. Durch ein solches Verfahren entstehen Kosten in einem erheblichen Umfang. In den meisten Fällen wegen einer Abmahnung (Filesharing) sollte es möglichst vermieden werden, über den Unterlassungsanspruch vor Gericht zu streiten.

So erreichen Sie uns

Wir verfügen über Büros in Hamburg und Lüneburg. Dort erreichen Sie uns telefonisch

in Hamburg: 040 37 15 77

in Lüneburg: 04131 22 14 911

Wir freuen uns, wenn Sie per Email Kontakt zu uns aufnehmen:

Per Email: info@heldt-zuelch.de

heldt zülch & partner Rechtsanwälte beraten Mandanten in Hamburg und Lüneburg im Urheberrecht und bei dem Vorwurf des Filesharing.

Die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe mahnen ab wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung (Filesharing). Bindhardt Fiedler Zerbe vertreten Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek. Diese Herren sind Mitglieder der Musik-Gruppe Culcha Cundela.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Lied „Hungry Eyes“ über eine Tauschbörse anderen zum Download angeboten zu haben. Dies kann z.B. im Rahmen des Filesharings der German Top 100 Single Charts geschehen sein.

Wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung verlangen die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 400,00. Mit der Zahlung dieses Betrages sollen alle Zahlungsansprüche aus der angeblichen Urheberrechtsverletzung abgegolten sein.

Wir vertreten Abgemahnte aus Hamburg und Lüneburg wegen des Vorwurfs des unberechtigten Filesharings. Wenn Sie eine Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe erhalten haben, raten wir Ihnen, sich nicht mit Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte in Verbindung zu setzen. Es können so Äußerungen und Vereinbarungen vermieden werden, die Sie zu mehr verpflichten als es rechtlich erforderlich ist.

Den uns vorliegenden Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe sind Entwürfe für Unterlassungserklärungen beigefügt gewesen, die über das hinausgehen, was in einer Unterlassungserklärung enthalten sein müsste, wenn die Urheberrechtsverletzung (Filesharing) tatsächlich erfolgt ist. Sollte der Abmahnung, die Sie erhalten haben, auch ein solcher Entwurf für eine Unterlassungserklärung beigefügt sein, dann raten wir Ihnen, diese nicht ohne weitere Prüfung zu unterzeichnen.

Reaktionsmöglichkeiten

Rufen Sie uns an, um zu besprechen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Sie erreichen uns:

Per Telefon in Hamburg: 040 37 15 77
Per Telefon in Lüneburg: 04131 – 22 14 911
Per Email: info@heldt-zuelch.de
Per Fax: 040 37 50 27 04

Wichtig: Frist einhalten!

In jedem Fall raten wir Ihnen, die Ihnen von Bindhardt Fiedler Zerbe gesetzte Frist sollten Sie nicht verstreichen lassen. Nach Ablauf der Frist haben Bindhardt Fiedler Zerbe für Ihre Mandanten Culcha Cundela (Hungry Eyes) die Möglichkeit ein gerichtliches Verfahren zu beginnen und damit erhebliche weitere Kosten auslösen.

heldt zülch & partner Rechtsanwälte (Lüneburg und Hamburg) beraten im Urheberrecht.

Die „Rechtsanwälte Rasch“ mahnen für zahlreiche Künstler- und Künstlergruppen ab, da sie von der „Universal Music GmbH“ mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt wurden. Wir haben Mandanten wegen Filesharing-Abmahnungen u.a. in den folgenden Fällen vertreten:

– Abmahnung Ace of Base
– Abmahnung Aura Dione, Song For Sophie
– Abmahnung Eminem, Recovery
– Abmahnung Gentleman, Diversity
– Abmahnung Jennifer Braun, Bee/ I Care For You/ Satellite
– Abmahnung Juli
– Abmahnung Keri Hilson, I Like
– Abmahnung Lena Meyer-Landrut, Satellite/ Bee/ Love Me
– Abmahnung Rihanna, Te Amo
– Abmahnung Schiller, Atemlos
– Abmahnung Sido,
– Abmahnung Sportfreunde Stiller, ’54, ’74, ’90, 2010
– Abmahnung Stanfour, Life Without You
– Abmahnung Stromae, Alors On Danse
– Abmahnung Unheilig, Geboren um zu leben/ Für Immer/ Grosse Freiheit
– Abmahnung Volbeat

Die Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg macht den Eindruck, als bestünde sie aus zusammengesetzten Textbausteinen. Das darf aber nicht zu der Einschätzung führen, die Abmahnung der Universal Music GmbH nicht ernst nehmen zu müssen. Keinesfalls legen wir unseren Mandanten nahe, die Abmahnung gänzlich zu ignorieren.

Vielmehr ist zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine Verletzung der in der Rasch-Abmahnung geltend gemachten Urheberrechts gegeben ist. Von dieser Prüfung ausgehend muss entschieden werden, ob und mit welcher Formulierung eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Die von der Kanzlei Rasch in der Abmahnung vorgegebene Unterlassungserklärung raten wir nicht vorschnell zu unterzeichnen. Möglicherweise verpflichten Sie sich ansonsten durch einen Vertrag in einem nicht notwendigen Umfang.

Rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden mit Ihnen das anfallende Rechtsanwaltshonorar besprechen, um die Kosten für Sie überprüfbar zu halten.

Rechtsanwalt für Abmahnung in Hamburg: 040 – 37 15 77
Rechtsanwalt für Abmahnung in Lüneburg: 04131 – 22 14 911

Die Kanzlei „BaumgartenBrandt“ aus Berlin mahnt unter anderem das kostenlose Downloaden und Anbieten von urheberrechtlich geschützten Filmen ab, z.B. Abmahnung „Universal Soldier Regeneration“ oder Abmahnung „Babysitter Wanted. Weiterhin haben wir Betroffene vertreten wegen Abmahnung „Shoot the Duke, Abmahnung „Scar 3d oder Abmahnung „Niko ein Rentier hebt ab.

Die Berliner Anwälte BaumgartenBrandt vertreten eine Vielzahl von Rechteinhabern. Uns sind bekannt:

– Abmahnung KSM GmbH
– Abmahnung Kinostar Theater GmbH
– Abmahnung Telepool
– Abmahnung Los Banditos Film GmbH
– Abmahnung Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH
– Abmahnung MIG Film GmbH
– Abmahnung Zentropa Entertainment23 ApS
– Abmahnung Voltage Pictures
– Abmahnung Foresight Unlimited LLC
– Abmahnung Boll AG
– Abmahnung Anolis Entertainment GmbH & Co. KG

BaumgartenBrandt fordert in den Abmahnungen wegen Filesharing die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Der Vergleichsbetrag soll einen angeblich entstandenen Schadensersatzbetrag und die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin umfassen.

Wir raten dem Betroffenen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. Sollte es ratsam sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dann nur eine solche Unterlassungserklärung, in der der Betroffene sich nicht zu mehr verpflichtet als notwendig.

Wir prüfen die Abmahnung, formulieren Ihnen eine Unterlassungserklärung und beraten Sie, wie Sie am besten vorgehen, um Kosten zu sparen. Rufen Sie uns an unter

Abmahnung Hamburg: 040 – 37 15 77
Abmahnung Lüneburg: 04131 – 22 14 911.

Schildern Sie Ihren Fall. Wir geben Ihnen umgehend Auskunft über die zu erwarteten Kosten bei unserer Einschaltung.

Oder schreiben Sie uns eine Email an: info@heldt-zuelch.de.

Der einfache Zugang zu Musik, Filmen und Computerspielen im Internet verlockt viele Menschen diese illegal aus dem Internet herunterzuladen. Problematisch ist jedoch, dass dritte Personen an diesen Liedern, Filmen und Spielen Urheberrechte innehaben, welche durch einen Down- oder Upload beim sog. Filesharing verletzt werden können. In vielen Fällen haben die Urheber ihre Rechte an Unternehmen übertragen, die dann die Durchsetzung dieser Rechte wahrnehmen. In den meisten Tauschbörsen führt das Downloaden von Liedern oder Filmen dazu, dass diese gleichzeitig im Internet angeboten werden. Meist wird dies von den Usern nicht einmal bemerkt (z.B. Abmahnung Torrent). Einige Rechteinhaber sind dazu übergegangen, diesen illegalen Down- und Uploads mit Abmahnungen zu begegnen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten! Was können Sie jetzt tun?

Sie haben in sogenannten Peer-to-Peer–Netzwerken oder Tauschbörsen, wie edonkey oder BitTorrent, Lieder heruntergeladen und diese dabei automatisch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wenn Sie Abmahnung erhalten haben, werden Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Der Abmahnung ist häufig eine vorgefertigte Unterlassungserklärung angehängt. Wenn Sie diese vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen und dem Rechteinhaber übersenden, verpflichten sie sich nahezu immer zu mehr, als nötig ist, um den Rechtsverstoß tatsächlich auszuräumen. In anderen Fällen verpflichten Sie sich zu Unterlassung für Werke, die sie gar nicht zum Download angeboten haben. Deshalb raten wir Ihnen, diese vorgefertigten Unterlassungserklärungen nicht abzugeben.

Da es sich bei der unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke meist um eilbedürftige Fälle handelt, werden Ihnen kurze Fristen gesetzt. Es droht die Einleitung gerichtlicher Schritte im Rahmen einer sog. einstweiligen Verfügung. Dafür reicht, dass sie erstmaliger „Täter“ sind, denn dadurch wird die Gefahr einer Wiederholung dieses Verhaltens vermutet.

WIR HELFEN IHNEN, WENN SIE EINE ABMAHNUNG ERHALTEN HABEN:

 

Abmahnung: Rechtsanwalt Hamburg 040- 37 15 77

Abmahnung: Rechtsanwalt Lüneburg 04131 – 22 14 911

oder übersenden Sie einfach Ihre Unterlagen per Fax an die 040- 37 50 27 04 oder per Mail. Wir rufen Sie zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte hinterlassen Sie uns dazu Ihre Telefonnummer.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeit, weitere Abmahnung zu vermeiden. Dies dürfte sich insbesondere bei dem Download der TOP 100 Single Charts anbieten. Hier drohen Abmahnungen der unterschiedlichen Rechteinhabern.

Die Verbreitung von Musik und Filmen über das Internet ist durch sog. Tauschbörsen leicht und unkompliziert, jedoch keinesfalls frei von Risiko. Rechteinhaber, wie die Universal Music GmbH oder die DHV Hörverlag GmbH sind dazu übergegangen, gegen diejenigen vorzugehen, die über Tauschbörsen die für sie geschützten Werke verbreiten. In der Folge werden die – häufig – überraschten Inhaber der Internetanschlüsse angeschrieben:

  • Abmahnung Rasch
  • Abmahnung Waldorf
  • Abmahnung Negele und Zimmel
  • Abmahnung Kornmeier und Partner
  • Abmahnung Schalast & Partner
  • Abmahnung CSR Rechtsanwaltskanzlei
  • Abmahnung U+C Urmann Rechtsanwälte

Wir vertreten Mandanten, die Opfer einer Abmahnung wegen Filesharing geworden sind. Auf die ausgesprochene Abmahnung wegen Urheberrecht-Verletzung sollte in angemessener Weise reagiert werden. Dabei kann nicht zu einem standardmäßigen Vorgehen geraten werden.

Unterlassungserklärung und Abmahnung erhalten?

Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist, sollte nicht unterzeichnet werden. In allen uns bekannten mitübersandten Entwürfen würde sich der Abgemahnte zu mehr verpflichten als es tatsächlich erforderlich ist. Durch die Vielzahl von Informationen und die erheblichen Summen, die in Abmahnungen wegen Filesharing verlangt werden, soll der Leser eingeschüchtert werden. Von einem Anruf bei der Kanzlei Waldorf oder einer anderen Kanzlei, die wegen Filesharing abmahnt, raten wir ab. Die Gefahr ist zu groß, dass Umstände mitgeteilt werden, die sich später nachteilig auswirken.

Wir raten daher, das Vorgehen im Einzelfall mit einem in diesem Gebiet erfahrenen Anwalt zu besprechen. Gerne können Sie uns dazu kontaktieren. Oftmals können die Angelegenheiten dann mit wesentlich geringeren Kosten beigelegt werden, als wenn man den Forderungen des Abgemahnten nachkommt.

Für ein kostenfreies Erstgespräch in Sachen Urheberrecht: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email.

Rasch Rechtsanwälte

Die Rasch Abmahnung trägt die Überschrift: „Unerlaubte Verwendung geschützter Tonaufnahmen“.

Sie sollten keinesfalls die Rasch Abmahnung ignorieren. Das Risiko weit höhere Kosten zu produzieren ist zu hoch. Dies bedeutet aber auch nicht, dass Sie auf die Rasch Abmahnung zahlen sollten. Meist können durch die Einschaltung von in der Materie erfahrenen Anwälten die Gesamtkosten erheblich gesenkt werden. Kontaktieren Sie uns dazu zu einem kostenlosen Erstgespräch.

Die folgenden Titel stehen auf der Abmahn-Liste der Kanzlei Rasch

  • Interpret/Titel Forderung
  • La Roux – La Roux Unterlassungserklärung
  • Ich + Ich – Vom Selben Stern Unterlassungserklärung
  • Unheilig – Grosse Freiheit Unterlassungserklärung
  • Culcha Candela – Schöne neue Welt Unterlassungserklärung
  • Sido – Aggro Berlin Unterlassungserklärung
  • Tokio Hotel – Humanoid Unterlassungserklärung
  • Lady Gaga – The Fame Unterlassungserklärung

Als Rechtsanwälte in Lüneburg und Hamburg, vertreten wir Abgemahnte und nehmen Ihre Interessen wahr. Mandanten aus dem gesamten Hamburger Gebiet und dem südlichen Hamburg (u.a. Lüneburg, Bad Bevensen, Soltau, Uelzen) gehören zu unseren Mandanten.

Waldorf Rechtsanwälte München

Die Waldorf Rechtsanwälte München mahnen für die Musik- und Filmindustrie ab. Die Waldorf Abmahnung trägt die folgende Überschrift: „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“ – Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Insbesondere mahnen die Waldorf Rechtsanwälte ab:

  • Constantin Abmahnung: Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH wegen des Anbietens von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial
  • DHV Hörverlag Abmahnung: die Abmahnung der DHV Hörverlag GmbH geht gegen das Bereithalten zum Download von urheberrechtlich geschützten Hörspielen vor

Ob Sie auf die Waldorf Abmahnung zahlen sollen ohne vorher mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben, ist grundsätzlich zu verneinen. Auf die Waldorf Abmahnung was tun sollten Sie allerdings in jedem Fall. Keinesfalls sollten Sie diese Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung einfach ignorieren.

Als Rechtsanwälte mit Standorten in Hamburg und Lüneburg vertreten wir Mandanten insbesondere aus dem Norddeutschen Raum. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Rechtsanwalt Lüneburg: Urheberrecht

Als Rechtsanwälte mit Standorten in Hamburg und Lüneburg vertreten wir Mandanten insbesondere aus dem Norddeutschen Raum. Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und vertritt Mandanten in Fällen von Urheberrechtsverletzungen, bei Abmahnungen wegen Filesharing und bei Fragen aus dem Themengebiet „Urheberrecht“. Wir beraten Sie gerne.