Markenrecht
Der Schutz einer Marke für Produkte / Dienstleistungen stellt einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, der oftmals unterschätzt wird. Die Marke ist der Informationsträger für das mit ihr gekennzeichnete Produkt. Dies gilt insbesondere in der heutigen Informationsgesellschaft. Mit der Marke wird ein Wiedererkennungswert für Qualität geschaffen, die vom Kunden mit dem Produkt in Verbindung gebracht wird. So werden weltbekannte Marken wie Coca-Cola, McDonalds oder Mercedes mit zweistelligen Milliardenbeträgen bewertet.
Zumeist entsteht der Markenschutz durch die Eintragung eines Zeichens in ein Markenregister. Allerdings kann sich der Schutz auch aus der Nutzung oder der Bekanntheit einer Marke ergeben. Das Markenrecht gibt dem Inhaber ein Exklusivitätsrecht, d.h. er kann anderen, die die Marke ohne seine Zustimmung verwenden, die Benutzung der Marke untersagen. Dies gilt nicht nur, wenn ein identisches Zeichen verwendet wird, sondern auch, wenn die benutzte Bezeichnung zu der eingetragenen Marke ähnlich ist.
Erarbeitung einer Anmeldestrategie für ein Markenrecht
Bevor die Marke zur Anmeldung gebracht wird, erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie für das Erreichen eines internationalen Markenschutzes (sofern dieser gewünscht ist). Eine Checkliste für Markenanmeldungen finden Sie hier.
Beurteilung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Bezeichnung
Vor der Anmeldung muss geprüft werden, ob sie eintragungsfähig ist. Dies hängt insbesondere davon ab, ob dem Zeichen Unterscheidungskraft zukommt. Unterscheidungskraft kommt einem Zeichen zu, wenn es geeignet ist, die Produkte eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Die Hürde zum Erreichen dieses Ziels ist nicht sehr hoch.
Das Zeichen darf nicht freihaltebedürftig sein, damit es auch von anderen Marktteilnehmern verwendet werden kann. Freihaltebedürftig ist ein Zeichen, wenn es die Produkte beschreibt, die mit dem Zeichen gekennzeichnet werden sollen (Beispiel: das Wort „Apfel“ kann nicht exklusiv für ein Unternehmen geschützt werden, dass Äpfel verkaufen will. Auch anderen Anbietern musst gestattet sein, Äpfel auch „Apfel“ zu nennen. Das Wort „Apfel“ kann aber verwendet werden, um Personalcomputer zu kennzeichnen).
Wir prüfen für die Sie, ob Ihrem Zeichen diese Schutzhindernisse entgegenstehen. Hierbei greifen wir auf unsere Erfahrungen aus Eintragungsverfahren im In- und Ausland zurück.
Zum Umfang unserer Beratung gehört auch, dass wir mit Ihnen herausarbeiten, welche Markenform zur Anmeldung kommen sollte. Die Auswahl dessen, was zur Anmeldung gebracht wird, ist entscheidend dafür, ob eine Wortmarke, eine Wort-Bild-Marke oder z.B. eine Bildmarke vorliegt.
Durchführung und Beurteilung von Markenrecherchen, Firmennamenrechechen und Domainnamenrecherche
Vor der Markenanmeldung muss auch recherchiert werden, ob zu erwarten ist, dass sich Dritte gegen die Eintragung wenden. Dies ist zum einen notwendig, um kostspielige (internationale) Registrierungsverfahren zu vermeiden, die aufgrund eines älteren Rechts (z.B. Markenrecht) eines Dritten nicht zu einer Markeneintragung führen bzw. diese wieder gelöscht wird.
Wir begleiten Sie bei der Recherche oder führen die Recherche für Sie durch. Das Ergebnis der Recherche bewerten wir für Sie.
Sollten solche Schutzhindernisse erkannt werden, erarbeiten wir mit Ihnen alternative Lösungen, die Ihrer Produktbezeichnungen einen dauerhaften Schutz gewährleisten. Denn ein starkes Markenrecht stärkt das gesamte Produkt.
Markenanmeldungen
Die Erarbeitung des für die Anmeldung erforderlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses führen wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen durch. Selbstverständlich nehmen wir dann die Anmeldung der Marke vor und begleiten die Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke.
Wir verfügen über ein weites Netz von Korrespondenzanwälten in der ganzen Welt und können Ihr Markenrecht daher auch kurzfristig in nahezu jedem Staat der Welt anmelden. Dabei werden die Anmeldungen im Ausland von uns betreut und überwacht.
Bei der Entscheidung, ein neues Produkt/eine neue Dienstleistung auf dem Markt anzubieten, raten wir unseren Mandanten, sich bereits frühzeitig um Markenschutz zu kümmern. Der warnende Zeigefinger gilt nicht nur dem Umstand, dass Dritte die Bezeichnung ebenfalls verwenden. Der Markenschutz kann auch verhindern, dass Sie seit Jahren einen Produktnamen verwenden, für den Sie kein Markenrecht haben und dann ein Dritter hingeht, sich den Namen als Marke schützen lässt und Ihnen dann die Nutzung untersagt. Die Durchführung einer Markenanmeldung schützt vor solchen Situationen.
Prüfung und Verwaltung Ihres Markenportfolios
Die Prüfung Ihres bestehenden Markenportfolios mit Hinsicht auf eine kostenintensive Übersicherung bieten wir Ihnen ebenso an, wie die Verwaltung Ihres Markenportfolios.
Markenkollisionsüberwachung
Dazu gehört insbesondere auch die dauerhafte Prüfung von Markenneuanmeldungen im Rahmen einer Markenkollisionsüberwachung. Letzteres ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Markenrecht durch Eintragungen gleicher oder ähnlicher Zeichen mit der Zeit verwässert und damit einen Großteil ihrer Kennzeichnungskraft einbüßt.
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
Für die Durchsetzung eines Produktes / einer Dienstleistung auf dem Markt ist eine starke Marke unumgänglich. Eine starke Marke definiert sich nicht nur über eine kreative Bezeichnung und Gestaltung der Marke. Vielmehr ist das Markenrecht gegen Nachahmer und Anlehner zu verteidigen. Dazu ist ein konsequentes Vorgehen erforderlich. Wir beraten Sie zu den zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Möglichkeiten und nehmen für Sie prozesstaktische Erwägungen vor, die wir mit Ihnen besprechen.
Verteidigung in Konfliktsituationen
Sofern Sie von einem Konkurrenten wegen eines Markenverstoßes in Anspruch genommen werden, erarbeiten wir mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Dazu gehören insbesondere die Abwägung der bestehenden Risiken und die Evaluation außergerichtlicher Lösungsmöglichkeiten.
Entwerfen und Prüfung von Lizenzvereinbarungen
Wir beraten Sie beim Abschluss von Lizenzvereinbarungen mit Partnern und entwerfen Lizenzvereinbarungen, die Grundlage der Partnerschaft werden können. Gerne prüfen wir bestehende Lizenzvereinbarungen, um die Möglichkeiten festzustellen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
Ein Überblick über unser Angebot im Markenrecht:
- Erarbeitung einer Anmeldestrategie
- Beurteilung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Bezeichnung
- Durchführung und Beurteilung von Markenrecherche, Firmennamenrecherche und Domainnamenrecherche
- Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- Markenanmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für den Raum der EU
- Anmeldung von Internationalen Marken (IR-Marken) bei der WIPO für internationalen Schutz
- Markenanmeldungen vor ausländischen nationalen Markenämtern
- Beratung und Durchführung von Anmeldeverfahren und Löschungsverfahren
- Beratung und Durchführung von Widerspruchsverfahren vor dem DPMA und Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO
- Prüfung und Verwaltung Ihres Markenportfolios
- Markenkollisionsüberwachung (Überwachung von neuen Markenanmeldungen mit Hinsicht auf die Verletzung Ihrer Markenrechte)
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
- Verteidigung bei Abmahnungen
- Entwerfen und Prüfen von Lizenzverträgen
- Domainrecht