EuGH zur Eintragbarkeit von Werbeslogans als Marken
Der EuGH entscheidet, dass Werbeslogans unter den gleichen Voraussetzungen eintragungsfähig sind wie andere Zeichen. Es sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen, nur weil ein Werbeslogan eine lobende oder werbende Verwendung findet. Entscheidendes Kriterium ist für die Eintragungsfähigkeit, dass das Zeichen geeignet ist, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen.
11. Mai 2010/von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt