Betriebliche Altersversorgung: Höhere Betriebsrente für ehemalige Gutverdiener
Betriebsrenter, deren Gehalt während ihres Arbeitslebens zumindest zu Teil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG) lag, könnten Anspruch auf eine erheblich höhere Betriebsrente haben.
15. Juni 2010/von Rechtsanwalt Jan Zülch