Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen möglicherweise unzulässig
Das BAG hat dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverträgen ein europarechtskonformer sachlicher Grund sein kann. Falls der EuGH diese Frage verneinen sollte, sind die meisten befristeten Arbeitsverträge mit öffentlichen Arbeitgeber als unbefristet zu sehen.
14. Januar 2011/von Rechtsanwalt Jan Zülch