Beitragspflicht eines privat fortgeführten Direktversicherungsvertrages
Wer nach Beendigung eines Arbeitvertrages den von seinem früheren Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherungs- oder Pensionskassenvertrag privat, dh. in der Stellung des Versicherungsnehmers fortgeführt hat, muss nur diejenigen Leistungen verbeitragen, die durch die Prämienzahlung seines ehemaligen Arbeitgebers erwirtschaftet wurden. Zu Unrecht entrichtete Beiträge können von der Krankenkasse zurückverlangt werden.
26. August 2011/von Rechtsanwalt Jan Zülch