Im Rahmen des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugunsten von Geringverdienern gemäß § 100 EStG eingeführt. Danach erhält der Arbeitgeber eine Förderung in Höhe von 30 % des Beitrags für eine von ihm finanzierte zusätzliche betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherungszusage, wenn das Gehalt des Begünstigten 2.575 Euro nicht übersteigt. Der gesetzliche Mindestbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung liegt bei 240 Euro im Jahr. Der förderfähige Höchstbeitrag ist auf 960 Euro im Jahr begrenzt. Die Förderung ist mithin auf 288 Euro im Jahr begrenzt (30 % von 960 Euro). Der Förderbetrag wird dem Arbeitgeber grundsätzlich dadurch gewährt, dass er die von ihm einzubehaltene Lohnsteuer entsprechend kürzen darf.