Unternehmen, die nicht nur in Deutschland tätig sind, sollten sich mit der Frage beschäftigen, ob für sie ein internationaler Markenschutz in Betracht kommt. Durch den frühzeitigen Schutz der eigenen Marke im Ausland kann späteren Problemen vorgebeugt werden (vgl. unseren Artikel „Warum Markenschutz?“). Auch im Ausland gilt im Markenrecht der Prioritätsgrundsatz: Die ältere Marke setzt sich gegen jüngere Marke oder die reine Nutzung des Zeichens ohne Markenanmeldung durch! Sichert sich ein anderer die identische oder eine ähnliche Marke im Ausland, muss man sich erst mit diesem auseinandersetzen, um seine eigene Marke problemlos verwenden zu können.

Wie kann ein internationaler Markenschutz erlangt werden?

An dieser Stelle muss klargestellt werden, dass es eine „Internationale Marke“ mit weltweiter Geltung nicht gibt. Unter einer internationalen Marke versteht man die Anmeldung einer Marke über das sog. Madrid-System bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO). In diesem System haben sich bis August 2015 insgesamt 95 Länder zusammengeschlossen. Durch die Anmeldung einer Internationalen Registrierung (IR-Marke) bei der WIPO kann man einen Markenschutz in den Vertragsstaaten erreichen. Eine Liste der Vertragsstaaten finden Sie hier.

Es gibt zwei unterschiedliche Anmeldesysteme, die sich hinsichtlich der Anmeldevoraussetzungen unterscheiden:

  • Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken („MMA”)
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken („PMMA”).

1. Schritt: Heimatmarke (Basisanmeldung)

 Für die Anmeldung einer IR-Marke bei der WIPO benötigt man eine Heimatmarke. Dabei handelt es sich um eine Marke, die in einem der Mitgliedsländer des Madrid-Systems zumindest angemeldet sein muss. Als Heimatmarken kommen daher insbesondere eine deutsche Marke oder eine EU-Marke (Gemeinschaftsmarke) in Betracht.

Wir beraten Sie gerne, in welcher Form und für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Heimatmarke anmelden sollten. Die richtige Strategie bei der Anmeldung Ihrer Heimatmarke kann spätere Kosten bei der Internationalen Registrierung und Widersprüche vermeiden.

Die IR-Marke ist fünf Jahre lang an die Heimatmarke gebunden. Sollte in dieser Zeit die Heimatmarke gelöscht (oder nicht eingetragen) werden, erlischt auch die IR-Marke. Es lohnt sich also die IR-Marke mit der Anmeldung der Heimatmarke sorgfältig vorzubereiten.

2. Schritt: IR-Marke anmelden, Kosten

Ausgehend von der Heimatmarke kann die Anmeldung der IR-Marke erfolgen. Der Anmelder muss dabei auswählen, für welche Länder er einen Schutz beantragen möchte.

Jedes ausgewählte Land löst gesonderte Kosten aus, die neben den Grundgebühren von 653,00 CHF anfallen. Die Kosten je Land können durchaus variieren und hängen auch davon ab, wie viele Nizza-Klassen benannt werden. Wie hoch die amtlichen Anmeldegebühren sind, kann über den Gebührenrechner der WIPO berechnet werden.

3. Schritt: Eintragung in den einzelnen Ländern

Nach der Eintragung der IR-Marke bei der WIPO müssen die einzelnen Länder, die man bei der Anmeldung benannt hat, prüfen, ob die Eintragung der Marke in ihrem Land erfolgen kann. Erfolgt die Eintragung, hat sie die gleiche Wirkung wie eine nationale Marke, die direkt in dem jeweiligen Land beantragt wurde.

„Notice concerning an international application“ (irregularity notice) erhalten?

Die Landesbehörde kann bei ihrer Prüfung aber auch Gründe feststellen, die gegen eine Eintragung sprechen. Bei ihrer Prüfung legt die Landesbehörde die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes zugrunde. Erhält die Marke einen Zurückweisungsbescheid (Irregularity notice) kann man als Anmelder auf diesen innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Hierbei ist die Einschaltung eines Anwalts, der mit den Gesetzes des jeweiligen Landes vertraut ist, nicht nur anzuraten, sondern auch notwendig.

Haben Sie einen Zurückweisungsbescheid der WIPO (Irregularity notice) erhalten? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – zusammen mit einem Kollegen aus unserem internationalen Netzwerk prüfen wir, ob sich ein Vorgehen gegen den Bescheid lohnt. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung unbedingt die von der WIPO gesetzten Fristen!

 

Das macht die IR-Marke aus:

  1. Mit einem einzigen Antrag kann ein Schutz für einen, mehrere oder alle Vertragsstaaten der Madrid-Verträge erlangt werden.
  2. Die Anmeldung einer IR-Marke ist deutlich kostengünstiger als die Anmeldung von nationalen Marken in einzelnen Ländern.
  3. Wenn Sie später weitere Vertragsstaaten benennen wollen, können Sie die IR-Marke nachträglich auf diese Länder erstrecken.
  4. Die in dem jeweiligen Land eingetragene IR-Marke hat dort die gleiche Wirkung wie eine nationale Marke, die direkt in dem Land angemeldet wurde.

Unser Rat:

Melden Sie Ihre IR-Marke innerhalb der Prioritätsfrist der Heimatmarke an. Die Prioritätsfrist beträgt sechs Monate ab dem Anmeldetag der Heimatmarke. Erfolgt die Anmeldung der IR-Marke innerhalb dieser Frist, genießt die IR-Marke Schutz ab dem Tag der Anmeldung Ihrer Heimatmarke.

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