Checkliste: Markenanmeldung
Wenn man eine neue Marke sucht, ist der erste Schritt nicht die Anmeldung der Marke. Auch wenn es tatsächlich wichtig ist, eine Marke möglichst frühzeitig einem Schutz zuzuführen, sind vor der Anmeldung noch andere wichtige Schritte durchzuführen.
1. Wie sollte die Marke beschaffen sein?
Mit Ihrer Marke wollen Sie hauptsächlich Ihre Kunden erreichen. Insofern spielen bei der Wahl des Markennamens kommunikative und marketingtechnische Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. Das bedeutet aber nicht, dass markenrechtliche Gesichtspunkte völlig außer Acht gelassen werden dürfen.
Denn das Ziel einer Markenanmeldung ist ein exklusiver Schutz für Sie. Das wir aber schwer, wenn Sie ein Zeichen als Marke wählen, das rechtlich nicht als Marke eingetragen werden kann. Aus rechtlicher Sicht sollten Sie sich daher für ein Zeichen entscheiden, das als Marke ins Register eingetragen wird und leicht zu verteidigen ist.
Als solche Zeichen gelten zum Beispiel Fantasiebegriffe. Denn diese Begriffe beschreiben das von Ihnen angebotene Produkt oder die von Ihnen angebotene Dienstleistung nicht. Außerdem sind sie häufig kennzeichnungsstark, d.h. sie haben einen großen Wiedererkennungswert.
Wird stattdessen eine Marke gewählt, die nur eine geringe Kennzeichnungskraft hat und z.B. beschreibende Tendenzen aufweist, dann kann die spätere Verteidigung der Marke gegen Verletzer problematisch und auch kostenintensiv werden.
2. Marken-Recherche
Ihre Marke wollen Sie benutzen und zwar ohne vorher mit anderen über die Frage zu streiten, ob Sie das auch dürfen. Solche Streitigkeiten drohen bei der Wahl einer neuen Marke aber häufig. Denn die Inhaber von älteren Zeichenrechten können sich gegen die Eintragung und Nutzung Ihrer Marke zur Wehr setzen. Sie können einen Widerspruch gegen die Markeneintragung einlegen oder auch ein Gerichtsverfahren gegen Sie einleiten, um Sie von der Nutzung der Marke abzuhalten.
Solche Verfahren kosten Sie Zeit, Geld und Nerven. Deshalb sollten Sie vor der Anmeldung und Nutzung einer Marke prüfen, ob Sie damit möglicherweise gegen ältere (und damit bessere) Zeichenrechte verstoßen.
Den ersten Schritt einer solchen Recherche können Sie selbst durchführen und in den online verfügbaren Registern suchen. Um zu prüfen, ob es in Deutschland ältere eingetragene Marken gibt, können Sie in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) und der World Intellectual Property Organisation (WIPO) recherchieren:
- „Einsteigerrecherche beim DPMA“
- „Recherche beim HABM“
- „Recherche über TMview“
- „Recherche bei der WIPO“
Wenn Sie Unterstützung bei der Recherche benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Bitte achten Sie darauf, dass es nicht nur eingetragene Marken sein können, die einer Nutzung Ihrer Marke entgegenstehen können. Auch andere Zeichenrechte müssen beachtet werden, wie z.B. (Firmen-)Namen, Unternehmenskennzeichen. Um bei der Recherche auch diese Rechte zu erfassen, raten wir zur Durchführung einer professionellen Ähnlichkeitsrecherche.
Mit Ihrer Recherche erfassen Sie im Wesentlichen identische Marken. Aber auch ähnliche Zeichenrechte können der Nutzung Ihrer Marke entgegenstehen. Allerdings ist es sehr aufwändig, nach ähnlichen Marken händisch zu recherchieren. Die häufig zahllosen Kombinationsmöglichkeiten machen eigentlich immer eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche erforderlich.
Mit welcher Strategie eine Recherche durchgeführt werden könnte, besprechen wir gerne mit Ihnen. Dabei muss auch beachtet werden, in welchen Ländern Sie Ihre Marke benutzen wollen. Kommt eine Nutzung auch außerhalb Deutschlands in Betracht, müsste auch dort eine Recherche erfolgen.
Was geschieht, wenn die Recherche zu einem Treffer führt?
Werfen Sie die Flinte nicht sofort ins Korn, wenn bei der Recherche ein entgegenstehendes Recht gefunden wird. Häufig lohnt ein genauer Blick auf die aufgefundene Marke und deren Inhaber, um doch noch Lösungsmöglichkeiten für Ihre Marke zu finden. Der Aufwand, sich mit dem Markeninhaber auseinanderzusetzen, ist dann häufig geringer, als den Markenfindungsprozess neu zu starten.
Das gleiche gilt auch, wenn ein Widerspruchsverfahren gegen Ihre Marke eingeleitet wurde. Es ist keinesfalls unüblich, dass sich die Parteien eines solchen Verfahrens einigen (Vorrechtsvereinbarung, Abgrenzungsvereinbarung).
3. Was melde ich tatsächlich an?
Überlegen Sie genau, was Sie als Marke anmelden. Je besser die Markenanmeldung, umso stärker die Kennzeichnungskraft und umso leichter kann Ihre Marke später gegen Dritte durchgesetzt werden.
Die Entscheidung, was angemeldet werden soll, ist nicht immer leicht. Zum einen muss sichergestellt werden, dass die Marke eingetragen wird. Und zum anderen soll der Schutzumfang der Marke möglichst groß sein.
Folgende Bestandteile gehören jedoch grundsätzlich nicht in Markenanmeldung: beschreibende Bestandteile, Gattungsbegriffe oder die Angabe der Rechtsform.
4. Anmelden der Marke
Der nächste Schritt betrifft die Anmeldung der Marke beim zuständigen Amt.
a. Bei welchem Amt?
Es muss zunächst das richtige Amt gewählt werden. Welches Amt zuständig ist, hängt davon ab, wo die Marke Schutz entfalten soll. Grundsätzlich gilt, dass jedes Land ein nationales Amt für die Anmeldung von Marken besitzt. Darüber hinaus gibt es Organisationen, bei denen ein Markenschutz gleichzeitig für mehrere Länder beantragt werden kann. Einige Beispiele:
- „Deutsches Patent- und Markenamt“: zuständig für deutsche Markenanmeldungen.
- „Benelux Office for Intellectual Property“: zuständig für Markenanmeldungen in den Benelux-Staaten.
- „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“: zuständig für EU-Markenanmeldungen.
- „United States Patent and Trademark Office“: zuständig für US-Markenanmeldungen.
- „World Intellectual Property Organisation“: zuständig für internationale Markenanmeldungen.
b. Mit welchen Waren und Dienstleistungen?
Ein entscheidender Punkt bei der Durchführung der Markenanmeldung ist die Angabe der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke eingetragen werden soll. Hier ist äußerste Sorgfalt geboten. Es gibt verschiedene Taktiken, die bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses angewendet werden können. Welche Taktik für Ihre Markenanmeldung entscheidend ist, hängt von dem geplanten Anwendungsbereich Ihrer Marke ab.
c. Hilfe notwendig?
Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung Ihrer Marke oder bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses? Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne.
5. Benutzung der Marke / Verteidigung der Marke
Wenn Sie den Markenfindungs- und -eintragungsmarathon endlich hinter sich haben, dann sollten Sie auch sicherstellen, dass Ihre Marke nicht wieder gelöscht wird. Dazu müssen Sie auf zwei Dinge achten.
Erstens: Markenbenutzung
Wenn Sie Ihre deutsche Marke fünf Jahre nach der Eintragung nicht benutzen, dann wird die Marke gelöscht, wenn ein anderer einen Löschungsantrag stellt (für EU-Marken und ausländische Marken gelten andere Fristen). In manchen Ländern (wie z.B. USA) müssen Sie sogar die Benutzung der Marke gegenüber dem Amt in regelmäßigen Abständen nachweisen.
Die Nutzung Ihrer Marke erfolgt dadurch, dass Sie das Markenzeichen für die Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwenden, die für Ihre Marke registriert sind. Um deutlich zu machen, dass Sie Ihr Zeichen als Marke verwenden, können Sie auch die Zeichen ® oder ™ verwenden.
Zweitens: Vorgehen gegen Markenverletzer
Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihre Markenrechte verletzt, dann sollten Sie auch dagegen vorgehen. Denn jede Markenverletzung schwächt Ihre Marke. Wir unterstützen Sie bei bei der Überwachung Ihrer Markenrechte und bei Markenverletzungen.
6. Markenanmeldung im Ausland?
Für Sie sind internationale Markenanmeldungen wichtig? Dann sollten Sie von vornherein die richtige Anmeldestrategie verwenden. Hierbei sollte auch beachtet werden, dass bei einer Auslandsanmeldung innerhalb von 6 Monaten die Priorität der nationalen (z. B. deutschen) Markenanmeldung in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass das Anmeldedatum der nationalen Marke auch das Datum des Schutzbeginns der ausländischen Marke darstellt. Aber auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Priorität können später Auslandsanmeldungen durchgeführt werden.
7. Markenverlängerung
Die Eintragung Ihrer Marke in einem Register hält nicht ewig. Um den Schutz zu verlängern, müssen Verlängerungsgebühren gezahlt und in manchen Fällen auch Verlängerungsanträge gestellt werden. Achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie die Zeitpunkte für die Markenverlängerung nicht verpassen – sonst verlieren Sie Ihr mit viel Mühe und Geld aufgebautes Markenrecht! Deutsche und EU-Marken müssen immer nach 10 Jahren verlängert werden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Markenbenutzung haben oder wir Sie bei der Fristenhaltung für die Markenverlängerung unterstützen können.