Für den Fall der vorzeitigen Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersrente kann in der Versorgungszusage ein sog. versicherungsmathematischer Abschlag bestimmt werden. Als angemessen angesehen wird ein Reduktionsfaktor zwischen 0,3% und 0,5% für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.
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