Bewertungsreserven können bei Lebensversicherungsverträgen entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz des Lebensversicherers ausgewiesen sind. Bewertungsreserven sollen für Sicherheit sorgen und dazu dienen, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. In der Regel werden die Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zur Hälfte beteiligt.
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