Der Begriff Antragsmodell beschreibt eine Vorgehensweise beim Abschluss eines Versicherungsvertrags. Beim Antragsmodell, welches das sogenannte Policenmodell seit dem 01.01.2008 als häufigste Vorgehensweise abgelöst hat, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer vor der Antragstellung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen zur Verfügung. Der Versicherungsvertrag kommt mit Annahme des vom Versicherungsnehmer gestellten Antrags durch den Versicherer zustande. Der Versicherungsnehmer hat gemäß § 8 VVG ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
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