Arbeitsrecht: Neues EuGH-Urteil zur Übertragung von Urlaubsansprüchen
In seiner sog. Schulte-Entscheidung vom 22.11.2011 konkretisierte der EuGH seine Schultz-Hoff-Entscheidung zur Übertragung von Urlaubsansprüchen auf Folgejahre. Zulässig ist nach Auffassung des höchsten Europäischen Gerichts eine tarifvertragliche Regelung nach der Urlaubsansprüche, die aufgrund von Krankheit nicht genommen werden, nach Ablauf von 15 Monaten verfallen.