Unterstützungskassen – keine Körperschaftssteuerfreiheit bei fehlender Mitwirkung der Leistungsempfänger
Stehen den Versorgungsberechtigten einer Unterstützungskasse bzw. den Arbeitnehmervertretungen des oder der Trägerunternehmen gemäß der Satzung keine hinreichenden Mitwirkungsrechte zu oder wird ein in der Satzung verankertes Mitwirkungsrecht nicht tatsächlich gewährt, ist die Kasse nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Steuerfreiheit nur für sog. „soziale Einrichtungen“ Gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer b) Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) […]