Das Widerspruchsverfahren gegen eine Gemeinschaftsmarke
In vielen Fällen ist es für den Markeninhaber sehr sinnvoll gegen neu angemeldete Gemeinschaftsmarken im Rahmen eines Widerspruchsverfahren beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) vorzugehen, wenn sie mit seiner Marke verwechslungsfähig sind. Andernfalls droht sich der Schutzbereich seiner eigenen Marke in empfindlichem Maße zu verringern.