Markenrecht: „Tester“ – Kein Weiterverkauf bei selektivem Vertrieb
Markenartikel und Luxusgüter benötigen häufig eine spezielle (Verkaufs-) Beratung oder ein besonderes Handling. Um den hohen Ansprüchen beim Verkauf gerecht zu werden, erfolgt der Vertrieb nicht über alle, sondern nur über bestimmte Händler. Diese Vertragshändler werden nach qualitativen Kriterien ausgesucht und schließen einen Vertriebsvertrag oder Depositärvertrag mit dem Produzenten / Lieferanten ab. In diesem Verträgen […]