Abmahnung: Waldorf Frommer „Freerunner“
Erneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Tiberius Film GmbH & Co. KG ab. Es geht um eine angebliche Verletzung im Urheberrecht und betrifft den Film „Freerunner“. Angeblich soll von dem Adressaten der Abmahnung der Film „Freerunner“ unberechtigt über Tauschbörsen im Internet (im konkreten Fall: BitTorrent) zum Download angeboten worden sein. Durch dieses Anbieten sollen die Urheberrechte der Tiberius Film GmbH & Co. KG verletzt worden sein.
In der Abmahnung verlangt Waldorf Frommer für seine Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und außerdem die Zahlung von € 956,00.
Was sollte man nicht machen
Wir vertreten aktuell eine Mandantin aus Uelzen bezüglich dieser Abmahnung. Dabei zeigt sich, dass es vermieden werden sollte, ohne vorherige Rechtsberatung mit der Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen. Es werden so Äußerungen vermieden, die eine spätere Rechtsvertretung erheblich erschweren. Wir raten unseren Mandanten daher davon ab, direkt mit Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen.
Unterlassungserklärung sorgfältig prüfen
Selbst, wenn feststeht, dass die angebliche Urheberrechtsverletzung von dem Internetanschluss des Abmahnungsempfängers begangen wurde, ist genau zu prüfen, ob die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorgelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden sollte. In dem uns vorliegenden Fall haben wir unserer Mandantin davon abgeraten. Entscheidend ist, dass mit der Unterlassungserklärung ein Vertrag geschlossen wird und dieser Vertrag nicht über den Inhalt hinausgehen sollte, der erforderlich, um die Rechtsverletzung auszuräumen.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing für das Werk „Freerunner“ erhalten haben, können Sie uns kontaktieren. Gerne beraten wir auch Sie, ob und gegebenenfalls wie auf die Abmahnung zu reagieren ist.
Frist beachten!
Keinesfalls sollten Sie die von Waldorf Frommer Rechtsanwälte gesetzte Frist ohne weitere Prüfung verstreichen lassen. Uns sind einige Fälle bekannt, in denen von Waldorf Frommer einstweilige Verfügungen gegen den Abgemahnten bei Gericht beantragt und dort auch erlassen wurden. Durch ein solches Verfahren entstehen Kosten in einem erheblichen Umfang. In den meisten Fällen wegen einer Abmahnung (Filesharing) sollte es möglichst vermieden werden, über den Unterlassungsanspruch vor Gericht zu streiten.
So erreichen Sie uns
Wir verfügen über Büros in Hamburg und Lüneburg. Dort erreichen Sie uns telefonisch
in Hamburg: 040 37 15 77
in Lüneburg: 04131 22 14 911
Wir freuen uns, wenn Sie per Email Kontakt zu uns aufnehmen:
Per Email: info@heldt-zuelch.de
heldt zülch & partner Rechtsanwälte beraten Mandanten in Hamburg und Lüneburg im Urheberrecht und bei dem Vorwurf des Filesharing.