Unter den Begriff Kapitaldeckungsverfahren fallen alle Finanzierungsverfahren, die nach versicherungsmathematischen Kriterien eine Deckung der durch angesparte Beiträge erworbenen Ansprüche durch einen Kapitalstock anstreben. Anders als beim Umlageverfahren fließen beim Kapitaldeckungsverfahren die Beitragszahlungen für den einzelnen Versorgungsberechtigten auf sein eigenes Versorgungskonto und dienen zusammen mit den Zinserträgen daraus der Finanzierung seiner persönlichen Versorgungsleistung. Ein etwaiger Personalabbau beim Arbeitgeber hat bei Finanzierung gemäß dem Kapitaldeckungsverfahren keine Auswirkungen auf die Höhe der Versorgungsbeiträge. Der Nachteil des Kapitaldeckungsverfahrens ist deren Anfälligkeit gegen Inflation, Aktienkursverfall und sonstige Anlageschwankungen.
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